24SH111 Brandschutzhelfer*innen-Schulung *nur noch 4 freie Plätze*
12. Oktober um 11:00 - 13:00
120 €Im Rahmen des Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zum*zur Brandschutzhelfer*in nach „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen.
Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden.
Die Löschübungen finden im Freien statt. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Witterung, Rauch und Löschmittel kommen. Bitte achten Sie auf entsprechende Kleidung.
In den Teilnahmekosten sind Schulungsunterlagen sowie die Ausstellung eines rechtssicheren Zertifikats enthalten.
Referent
Büro Saatze, Architektur, Arbeitssicherheit, Brandschutz