24SH118 Sicherheitstechnische Grundunterweisung
17. Oktober um 17:00 - 18:30
30 €Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig (bei Einstellung und danach mindestens einmal jährlich) über die mit ihrer Arbeit verbundenen (Gesundheits-)Gefährdungen und angemessene Präventionsmaßnahmen zu informieren und dies auch zu dokumentieren.
Unser Kooperationspartner h|g|d Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit bietet im KKT eine entsprechende Gruppenunterweisung an, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes richtet und alle für Kitas bzw. Mittagsbetreuungen relevanten Themen abdeckt.
Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Vorstände, Leitungen oder interne Sicherheitsbeauftragte, die die Unterweisung der Mitarbeiter*innen in ihrer Einrichtung selbst durchführen. Alternativ können Vorstände bzw. Leitungen ihre Mitarbeiter*innen an der Gruppenunterweisung teilnehmen lassen, anstatt die Unterweisung selbst durchzuführen.
Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Referent
h|g|d Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit in Bayern e. K.