24SH119 Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
digital via Zoom§ 43 des Infektionsschutzgesetzes schreibt vor, dass alle Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung mit der Herstellung, Behandlung oder Verteilung von Essen zu tun haben, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch eine*n vom Gesundheitsamt beauftragte*n