23SH38 Brandschutzhelfer*innen- Schulung -AUSGEBUCHT-
23SH38 Brandschutzhelfer*innen- Schulung -AUSGEBUCHT-
Im Rahmen des Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zum*zur Brandschutzhelfer*in nach „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und