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Juli 2022
22VEV66 Brandschutzhelfer*innenschulung -AUSGEBUCHT-
Im Rahmen des Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zur Brandschutzhelfer* in nach „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. Die Löschübungen finden im Freien statt. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Witterung, Rauch und Löschmittel kommen. Bitte achten Sie auf entsprechenden Kleidung. In…
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Im Rahmen des Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zur Brandschutzhelfer* in nach „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. Die Löschübungen finden im Freien statt. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Witterung, Rauch und Löschmittel kommen. Bitte achten Sie auf entsprechenden Kleidung. In…
Mehr erfahren »22VEV114 Sicherheitsbeauftragte/r in Kindertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen
In jeder Kita (mit mehr als 20 regelmäßig Versicherten – dazu zählen auch die betreuten Kinder) muss es eine/n Sicherheitsbeauftragte/n (SiB) geben. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die die Vorstände durch freiwilliges Engagement bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen. In dem Seminar „Sicherheitsbeauftragte/r in Kindertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen“ bekommen die Sicherheitsbeauftragten Kenntnisse über: × Organisation des Arbeitsschutzes, die Rolle und Aufgaben eines SiB × Stellung des SiB in der betrieblichen Organisation × Grundlagen der Unterweisung, rechtliche Anforderungen × Betriebsanweisungen, persönliche…
Mehr erfahren »September 2022
22VEV70 Sicherheitstechnische Grundunterweisung
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und Deutscher gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – Vorschrift 1 – ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig (bei Einstellung und danach mind. 1 × jährlich) über die mit ihrer Arbeit verbundenen (Gesundheits-)Gefährdungen und angemessene Präventionsmaßnahmen zu informieren und dies auch zu dokumentieren. Unser Kooperationspartner bietet im KKT eine entsprechende Gruppenunterweisung an, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes richtet und alle für Kitas relevanten Themen abdeckt. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Vorstände, Leitungen…
Mehr erfahren »22VEV71 Erstbelehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
§ 43 des Infektionsschutzgesetzes schreibt vor, dass alle Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung mit der Herstellung, Behandlung oder Verteilung von Essen zu tun haben (nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch kochende Eltern in EKIs/MBs) vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch vom Gesundheitsamt beauftragte Ärzt*innen vorweisen müssen. Diese amtliche Erstbelehrung bietet Ihnen im KKT unser Kooperationspartner Dr. Matthias Hajek in Form einer Gruppenbelehrung an. Grundsätzlich richtet sich die Veranstaltung an alle neuen Mitarbeiter*innen und kochende Eltern…
Mehr erfahren »22VEV72 Brandschutzhelfer*innenschulung
Im Rahmen des Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zur Brandschutzhelfer* in nach „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. Die Löschübungen finden im Freien statt. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Witterung, Rauch und Löschmittel kommen. Bitte achten Sie auf entsprechenden Kleidung. In…
Mehr erfahren »22VEV72 Brandschutzhelfer*innenschulung
Im Rahmen des Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zur Brandschutzhelfer* in nach „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. Die Löschübungen finden im Freien statt. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Witterung, Rauch und Löschmittel kommen. Bitte achten Sie auf entsprechenden Kleidung. In…
Mehr erfahren »Oktober 2022
22VEV81 Sicherheitsbeauftragte/r in Kindertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen *via Zoom*
In jeder Kita (mit mehr als 20 regelmäßig Versicherten – dazu zählen auch die betreuten Kinder) muss es eine/n Sicherheitsbeauftragte/n (SiB) geben. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die die Vorstände durch freiwilliges Engagement bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen. In dem Seminar „Sicherheitsbeauftragte/r in Kindertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen“ bekommen die Sicherheitsbeauftragten Kenntnisse über: × Organisation des Arbeitsschutzes, die Rolle und Aufgaben eines SiB × Stellung des SiB in der betrieblichen Organisation × Grundlagen der Unterweisung, rechtliche Anforderungen × Betriebsanweisungen, persönliche…
Mehr erfahren »22VEV85 Grundlagen der Vorstandsarbeit: Module 1 – 3
Die Veranstaltungsreihe richtet sich insbesondere an neue oder zukünftige Vorstände in Elterninitiativen, die sich über die geschäftsführenden Aufgabenbereiche einen Überblick verschaffen möchten. Wir empfehlen allen Vorständen den Besuch aller 3 Module. Die Tagesveranstaltung informiert zu folgenden Themen: Träger und Organisation (Modul 1) × Organisationmodell Verein × Aufgabenbereiche, Schnittstellen × Grundlegende Dokumente × Herausforderungen Ausführliche Ausschreibung siehe Modul 1 am Donnerstag, 17. Februar 2022 (Seite 83) Pädagogik und Finanzierung (Modul 2) × Grundzüge Fördermodelle, insb. BayKiBiG × Päd. Anforderungen nach Vorgaben…
Mehr erfahren »22VEV88 Vereinsrecht für Elterninitiativen *via Zoom*
Vorstandsarbeit in Elterninitiativen hat viele Gesichter und beinhaltet eine große Bandbreite an Aufgaben aber auch Verantwortlichkeiten. Die Veranstaltung informiert über die verschiedenen Aufgaben und Aspekte der Vorstandsarbeit auf Grundlage des Vereinsrechtes. Es werden u. a. die Themen Satzung, Mitgliederversammlung, Aufgaben des Vorstandes/Geschäftsführung und Haftung angesprochen. Es werden Fragen aus dem Alltag der Elterninitiativen beantwortet. Bitte bringen Sie die Satzung Ihres Vereins zu dem Abend mit bzw. informieren Sie sich im Vorfeld darüber. Referentin Nora Singer, Rechtsanwältin
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