
22VEV70 Sicherheitstechnische Grundunterweisung
20. September um 18:00 - 19:30
30€Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und Deutscher gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – Vorschrift 1 – ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig (bei Einstellung und danach mind. 1 × jährlich) über die mit ihrer Arbeit verbundenen (Gesundheits-)Gefährdungen und angemessene Präventionsmaßnahmen zu informieren und dies auch zu dokumentieren.
Unser Kooperationspartner bietet im KKT eine entsprechende Gruppenunterweisung an, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes richtet und alle für Kitas relevanten Themen abdeckt. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Vorstände, Leitungen oder interne Sicherheitsbeauftragte, die die Unterweisung der Mitarbeiter*innen in ihrer Einrichtung selbst durchführen.
Alternativ können Vorstände bzw. Leitungen ihre Mit- arbeiter*innen hier anmelden, anstatt die Unterweisung selbst durchzuführen.
Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Referent
hgd Kompetenzzentrum