24SH119 Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
17. Oktober um 19:00 - 20:00
30 €§ 43 des Infektionsschutzgesetzes schreibt vor, dass alle Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung mit der Herstellung, Behandlung oder Verteilung von Essen zu tun haben, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch eine*n vom Gesundheitsamt beauftragte*n Arzt*Ärztin teilnehmen müssen.
Diese amtliche Erstbelehrung bietet Ihnen im KKT unser Kooperationspartner Matthias Hajek (Betriebsmediziner) in Form einer Gruppenbelehrung an.
Grundsätzlich richtet sich die Veranstaltung an alle neuen Mitarbeiter*innen und kochende Eltern in Elterninitiativen und Mittagsbetreuungen, die noch keine amtliche Bescheinigung nach § 43 IfSG besitzen – sie kann aber auch gerne von Vorständen bzw. Leitungen besucht werden, die für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Folgebelehrungen durch den Betrieb zuständig sind.
Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Bescheinigung nach § 43 IfSG zur Vorlage beim Betrieb.
Referent
Matthias Hajek, Betriebsarzt