
23SH82 Erstbelehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
19. September um 19:45 - 20:45
30 €§ 43 des Infektionsschutzgesetzes schreibt vor, dass alle Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung mit der Herstellung, Behandlung oder Verteilung von Essen zu tun haben (nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch kochende Eltern in EKIs/MBs) vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch eine*n vom Gesundheitsamt beauftragte*n Arzt*Ärztin.
Diese amtliche Erstbelehrung bietet Ihnen im KKT unser Kooperationspartner Matthias Hajek (Betriebsmediziner) in Form einer Gruppenbelehrung an.
Grundsätzlich richtet sich die Veranstaltung an alle neuen Mitarbeiter*innen und kochende Eltern in Elterninitiativen, die noch keine amtliche Bescheinigung nach § 43 IfSG besitzen – sie kann aber auch gerne von Vorständen bzw. Leitungen besucht werden, die für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Folgebelehrungen durch den Betrieb zuständig sind.
Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Bescheinigung nach §43 IfSG zur Vorlage beim Betrieb.
Referent
Matthias Hajek, Betriebsarzt