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23SH35 Erstbelehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz

23. März um 19:45 - 20:45

30 €

§ 43 des Infektionsschutzgesetzes schreibt vor, dass alle Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung mit der Herstellung, Behandlung oder Verteilung von Essen zu tun haben (nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch kochende Eltern in EKIs/MBs) vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch eine*n vom Gesundheitsamt beauftragte*n Arzt*Ärztin.

Diese amtliche Erstbelehrung bietet Ihnen im KKT unser Kooperationspartner Matthias Hajek (Betriebsmediziner) in Form einer Gruppenbelehrung an.

Grundsätzlich richtet sich die Veranstaltung an alle neuen Mitarbeiter*innen und kochende Eltern in Elterninitiativen, die noch keine amtliche Bescheinigung nach § 43 IfSG besitzen – sie kann aber auch gerne von Vorständen bzw. Leitungen besucht werden, die für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Folgebelehrungen durch den Betrieb zuständig sind.

Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Bescheinigung nach §43 IfSG zur Vorlage beim Betrieb.

Referent
Matthias Hajek, Betriebsarzt

23SH35 Erstbelehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz

Details

Datum:
23. März
Zeit:
19:45 - 20:45
Eintritt:
30 €
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

digital via Zoom
Landwehrstraße 60-62
München, 80336
Telefon:
089 - 9616060-0

Veranstalter

KKT e.V.
Telefon:
089 - 9616060-30
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