
21VEV57 / 58 Brandschutzhelfer*innenschulung – Gruppe I AUSGEBUCHT –
19. Juni um 9:00 - 11:30
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Tag(en) um 11:30 Uhr beginnt und bis zum 15. April 2021 wiederholt wird.
Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zur Brandschutzhelfer*in in „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden, etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden.
In den Teilnahmekosten sind Schulungsunterlagen sowie die Ausstellung eines rechtssicheren Zertifikats enthalten.
Referent
Büro Saatze,
Architektur, Arbeitssicherheit, Brandschutz
21VEV57 Gruppe I von 9 – 11.30 Uhr – AUSGEBUCHT –
21VEV58 Gruppe II von 11.30 – 14 Uhr
Zielgruppe EKI MB SG