
April 2021
21VEV40/41 Brandschutzhelfer*innenschulung
Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zur Brandschutzhelfer*in in „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. In den Teilnahmekosten sind Schulungsunterlagen sowie die Ausstellung eines rechtssicheren Zertifikats enthalten. Referent Büro Saatze, Architektur, Arbeitssicherheit, Brandschutz BITTE dringend vermerken in welche…
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Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zur Brandschutzhelfer*in in „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. In den Teilnahmekosten sind Schulungsunterlagen sowie die Ausstellung eines rechtssicheren Zertifikats enthalten. Referent Büro Saatze, Architektur, Arbeitssicherheit, Brandschutz BITTE dringend vermerken in welche…
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