
21VEV40/41 Brandschutzhelfer*innenschulung -AUSGEBUCHT-
24. April um 9:00 - 11:30
€120Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, mindestens eine*n Mitarbeiter*in zur Brandschutzhelfer*in in „Technische Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) A2.2“ ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung besteht aus einer theoretischen Unterweisung (richtiges Verhalten im Brandfall, Verhütung von Bränden etc.) und praktischen Übungen im Freien (Handhabung verschiedener Feuerlöscher-Modelle) und sollte alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden.
In den Teilnahmekosten sind Schulungsunterlagen sowie die Ausstellung eines rechtssicheren Zertifikats enthalten.
Referent
Büro Saatze,
Architektur, Arbeitssicherheit, Brandschutz
BITTE dringend vermerken in welche Gruppe Sie möchten!
Gruppe I 21VEV40 ist von 9.00 – 11.30 Uhr
Gruppe II 21VEV41 ist von 11.30 – 14.00 Uhr
Zielgruppe EKI MB SG