Spätestens seit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Januar 2012 ist der Kinderschutz und der Umgang mit Kindeswohlgefährdung in Elterninitiativen ein wichtiges Thema, mit dem sich sowohl Vorstände als auch Personal und Eltern befassen müssen.
Jede Einrichtung muss ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept haben!
Nicht nur als Beleg dem öffentlichen Träger gegenüber, auch zur internen Abstimmung und als Signal nach Außen ist es sehr ratsam, als Einrichtung ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln. In diesem wird dargestellt, welche Maßnahmen zur Prävention vor Kindeswohlgefährdung und zum Schutz des Kindeswohl getroffen werden. Es wird aber auch festgelegt, wie die Beteiligten im Verdachtsfall vorgehen.
Das Kinderschutzkonzept ist also ein Paket aus Präventionsmaßnahmen und Handlungsleitfäden.
Der Prozess der Erarbeitung ist dabei der erste wichtige Schritt zum Kinderschutz: Die Auseinandersetzung der Pädagog_innen, Vorstände und Eltern mit dem Thema führt unweigerlich dazu, dass man sich über eigene Haltungen und Einstellungen klar wird, sein Verhalten reflektiert und ein Gespür für die Thematik entwickelt, das einen sensibilisiert.
In Einrichtungen, in denen Kinderschutz ein präsentes Thema ist, wird in der Regel aufmerksamer auf die Wahrung des Kindeswohls und der kindlichen Grenzen geachtet.
Gefährdungen des Kindeswohl werden schneller aufgedeckt und angegangen.
Der von der BAGE entwickelte “Leitfaden zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Elterninitiativen, Kinderläden und selbstorganisierter Kinderbetreuung” ist speziell auf die Besonderheiten der Trägerform Elterninitiative ausgerichtet und ist zur Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes sehr empfehlenswert. Der Leitfaden kann hier bestellt werden.
Inhalte eines Schutzkonzepts:
Folgende Bestandteile könnte ein Schutzkonzept umfassen. Es beinhaltet strukturelle, inhaltliche und formale Komponenten, die sicher nicht von heute auf morgen entstehen, sondern langsam wachsen müssen.
Wichtig ist, dass das Konzept und seine Bestandteile auf die jeweilige Einrichtung angepasst sind.
Präventionsmaßnahmen
1. Wissen und Information
- Kennen der Gesetzeslage und Handlungsmöglichkeiten (Pflichten Vorstand / Team)
- Kennen der Täterstrategien
- Regelmäßige einschlägige Fortbildungen zum Kinderschutz für das Team
- Infoabende für Eltern
2. Gesetzliche Maßnahmen
- Betriebserlaubnis (§45)
- Erw. Führungszeugnis (§72a)
- Meldeparagraph (§47)
3. Strukturelle Maßnahmen
- Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende / ggf. Eltern
- Räumlichkeiten bewusst gestalten (Recht auf Rückzug vs. Recht auf Schutz)
4. Bearbeitung des Themas im Team als Basis für den Kinderschutz
- Reflexion der eigenen Haltung zu Themen wie Kritikfreundlichkeit (Können wir uns sagen, wenn etwas nicht in Ordnung ist?), Nähe-Distanz, Grenzen, Vorstellungen von Sexualpädagogik
- Erarbeitung gemeinsamer Standards im Team
- Benennung einer Kinderschutzbeauftragten
5. Pädagogische Konzeption
- Absatz zu Beteiligung und Beschwerdemanamgent
- Sexualpädagogisches Konzept der Einrichtung (Wissen über Entwicklung der kindlichen Sexualität, wie können wir diese gut begleiten, unser Umgang mit Nähe und Distanz, Verhalten und Regeln für z. B. Doktorspiele/Wickelsituation)
Krisenleitfäden – Vorgehen im Notfall
1. Interne Absprachen / Kennen der einschlägigen Adressen
2. Konkretes Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach §8a
3. Konkretes Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung durch Erwachsene
4. Konkretes Vorgehen bei Übergriffen unter Kindern