Schutzkonzept

Mit Schreiben des RBS vom 9.Juni 2022 wurden alle Träger*innen von Kindertageseinrichtungen in München aufgefordert, ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept und die pädagogische Konzeption bis zum 31.10.2022 vorzulegen. Grund dafür ist, dass der §45 SGB VIII reformiert wurde und nun vorsieht, dass Kindertageseinrichtungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis über ein entsprechendes Schutzkonzept verfügen müssen.

Ziel eines Schutzkonzeptes

Ziel ist, dass sich jede Einrichtung, das heißt das Team in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, intensiv mit dem Thema Kindeswohl und Kinderschutz beschäftigt. Gemeinsam werden Maßnahmen wie Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdung geschützt werden und Vorgehensweisen, wie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Team und in der Einrichtung verfahren wird, erarbeitet.

Was jetzt zu tun ist

Sehen Sie in Ihren Konzeptionen nach, was dort zum Thema Kinderschutz schon zu finden ist, nutzen Sie die Teamabende um gemeinsam in den Austausch zu kommen. Verteilen Sie die Themen und referieren Sie untereinander. So können Sie sich gegenseitig weiterbilden und das Schutzkonzept gemeinsam erarbeiten.

 

Infoabend zur Erstellung des Schutzkonzeptes

Wir bieten aus gegebenem Anlass einen Infoabend zur Erstellung des Schutzkonzeptes an:

Am 18. Juli 2022, 18:00 – 19:30 Uhr in den Räumen des KKT, für Vorstände und Pädagog*innen

Anmeldungen bitte bis 14. Juli an info@kkt-muenchen.de

 

Interessante Literatur zum Thema

Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen: Reckahner Reflexionen, pädagogische Beziehungen, Reckahn (paedagogische-beziehungen.eu)

Kinderschutzleitfaden der BAGE e.V. BAGE-Kinderschutzleitfaden: Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen ( BAGE e.V)

Kinderschutz: Konzept in Elterninitiativen – AKTUELLE VORGABEN