Anmeldung für die Weiterqualifizierung “Leitung einer Kita” ab März 2023

Anmeldung für die Weiterqualifizierung “Leitung einer Kita” ab März 2023

Hiermit melden wir folgende Mitarbeiter*innen verbindlich zur o. g. Weiterqualifizierung an. Die Qualifizierung umfasst die in der Ausschreibung beschriebenen Module (17 Seminartage sowie ein Abschlusskolloquium, Coaching, Peergroup-Treffen, zusätzliche Zeiten für Selbststudium sowie Führen eines individuellen Lernportfolios.
Teilnehmer*in
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Vorname
Nachname
Privatadresse des*der Teilnehmer*in
Privatadresse des*der Teilnehmer*in
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Stadt
Land
Adresse der Einrichtung
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Zahlung (bitte ankreuzen):

Mit dem Absenden meiner Anmeldung stimme ich den folgenden Bedingungen zu:

Anmeldebedingungen (lt. vorliegendem Vertrag): Der Lehrgangsvertrag ist mit dem Eingang des von der EKI/vom Träger unterschriebenen Vertrags beim KKT e.V. abgeschlossen. Die Teilnahme an allen Modulen, dem Coaching, den Peergroup-Treffen sowie dem Abschlusskolloquium ist verbindlich. Die Module können nicht einzeln gebucht werden. Max. 20 % der Seminartage können durch eine individuell vereinbarte Ersatzleistung ausgeglichen werden. 

Rücktrittsbedingungen

Der Rücktritt vom Lehrgangsvertrag ist für den angemeldeten Träger kostenfrei bis zum 10.02.2023 möglich. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim KKT e.V. Bei einem späteren Rücktritt sowie bei Nichterscheinen sind die Lehrgangsgebühren in voller Höhe (1.980,- € Mitglieder / 2.280,- € Nicht-Mitglieder) zu zahlen.

Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. 

Der KKT e.V. kann den Lehrgang aus wichtigem Grund absagen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Lehrgang aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht kostendeckend durchgeführt werden kann. Die anmeldenden Träger werden von der Absage unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. 

Die ordentliche Kündigung des Lehrgangsvertrags während seiner Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung haben beide Vertragsparteien im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.  

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